GEBÄUDEVERSICHERUNG
Wohngebäudeversicherung
Expertenwissen → FAQ
Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.
Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.
Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
✓ Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
✓ Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
✓ Sturm/Hagel
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihr individuelles Angebot einzuschließen.
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz
- Krieg
- Kernenergie
Außerdem gibt es zahlreiche weitere Schadenarten, die grundsätzlich erst einmal nicht als mitversichert gelten, wie Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schäden durch Sturmfluten oder auch Nutzwärme- und Sengschäden. Meistens sind diese Gefahren dann als Zusatzbausteine mitversicherbar.
✓ Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
✓ Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert.
✓ Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs und minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.
Meist wird die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnliche Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Für das Jahr 2020 gilt ein Wert von 1.523,0. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2020:
25.000 (Wert 1914) x 1.523,0 (Baupreisindex) : 100 = 380.750 €
Ergänzung:
Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die Prämie über die Wohnfläche berechnen – sog. Wohnflächen-Modelle. Dabei wird dann oft eine Höchstentschädigung pro qm Wohnfläche oder eine pauschale Versicherungssumme festgelegt, die nichts mit dem Gebäudewert zu tun haben muss. Dabei muss auch beachtete werden, dass die Versicherer diese Methode nicht einheitlich anwenden. So wird z.B. eine Waschküche nicht bei jedem Versicherer zur Wohnfläche mit einberechnet.
Nachfolgend beschriebene Schadenereignisse sind nur durch einen Zusatzbaustein abgesichert. Ohne den Einschluss tragen Sie die Kosten selbst:
+ Elementarschäden
Überschwemmung/Hochwasser ist natürlich die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entsteht. Die Mühe, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf man nicht gering schätzen.
Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt oder der Mensch den Wandel verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können nur dringend empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und diese wichtige Deckungserweiterung für Elementarschäden abzuschließen.
+ Unbenannte Gefahren
Die drei Grundrisiken in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle, abdeckt.
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese - zugegeben - schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
+ Glasversicherung
Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, weil Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für eine relativ geringe Prämie erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mitversichert werden.
+ Mietnomaden
Wenn Sie Wohnraum vermieten, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann oder will.
Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Absicherungsergänzung für alle Vermieter.
Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eines der schönsten Güter, das man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde - und doch ein vertrauter Ort. Wer es außerhalb der Zeiten, in denen man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können nicht immer selbst vor Ort sein, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien - egal ob Gebäude oder Einrichtung - deutlich schwieriger als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist.
- Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hausbesitzer. Sie zahlt bei Schäden, die Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus anrichten.
- Eine gute Versicherung zahlt nicht nur für Schäden am Gebäude, sondern kommt auch für Kosten auf, die etwa für den Abbruch des Gebäudes, einen Sachverständigen oder die Beseitigung umgestürzter Bäume entstehen.
- Zusätzlichen Schutz für Ihr Gebäude bietet eine Elementarschadenversicherung. Sie zahlt auch bei Überschwemmung, Lawinen oder Starkregen. Sie ist jedoch relativ teuer.
- Unsere Untersuchung zu Wohngebäudeversicherungen hat gezeigt: Mit einer günstigen Versicherung lassen sich ein paar Hundert Euro pro Jahr sparen.