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Wissenswertes zur Wohngebäudeversicherung

Vergleich Gebäudeversicherung

Infos Gebäudeversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hausbesitzer. Sie zahlt bei Schäden, die Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser am Haus anrichten.

  • Eine gute Versicherung zahlt nicht nur für Schäden am Gebäude, sondern kommt auch für Kosten auf, die etwa für den Abbruch des Gebäudes, einen Sachverständigen oder die Beseitigung umgestürzter Bäume entstehen.

  • Zusätzlichen Schutz für Ihr Gebäude bietet eine Elementarschadenversicherung. Sie zahlt auch bei Überschwemmung, Lawinen oder Starkregen. Sie ist jedoch relativ teuer.

  • Unsere Untersuchung zu Wohngebäudeversicherungen hat gezeigt: Mit einer günstigen Versicherung lassen sich ein paar Hundert Euro pro Jahr sparen.

Viele Haus­eigentümer wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie haben eine Wohn­gebäude­versicherung – aber im Schadens­fall kann es ihnen passieren, dass der Versicherer nicht alles zahlt: Bei grober Fahr­lässig­keit sieht etwa jeder zweite Vertrag massive Kürzungen vor. Sie lassen den Kunden bei teuren Schäden im Regen stehen – ein existenz­gefähr­dendes Risiko. Die Stiftung Warentest - Finanztest - zum Beispiel hat in einem Test in 12/2018 die Tarife von 108 Wohn­gebäude­versicherungen untersucht. 51 davon sind mangelhaft. Immerhin 42 Tarife sind sehr gut. Mit unserem Online-Vergleich können Sie die Beiträge und Leistungen der besten Wohngebäudeversicherungen ermitteln und vergleichen. So finden Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz und können sich direkt online versichern.

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Sie gehört zum Bereich der Sachversicherung. Versichert werden nur für Wohnzwecke bestimmte und nicht gewerblich genutzte Gebäude. Bei einer gemischten Nutzung empfiehlt sich die Vereinbarung des zusätzlichen Einschlusses der gewerblich oder freiberuflich genutzten Räume.

Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherer zur Deckung eines durch einen Versicherungsfall eingetreten Schaden und seine Folgeschäden verpflichtet. Es können folgende Risiken alleine oder in Kombination versichert werden: Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können gegen Mehrbeitrag so genannte Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Hochwasser, etc.) mitversichert werden. Zusätzlich lassen sich beispielsweise auch Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen mitversichern (z.B. Heizungsanlage, Klimaanlage). Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden meistens den Nachweis einer Gebäudefeuerversicherung zur Besicherung der Darlehen.

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer selbst für eine ausreichende Versicherungssumme zur Vermeidung einer Unterversicherung verantwortlich. Von einer ausreichenden Versicherungssumme wird indes ausgegangen, wenn sich diese aus bestimmten Verfahren heraus ableitet, etwa Bestimmung durch Bausachverständigen oder die üblichere Bestimmung anhand des Gebäudewertes in Mark 1914 oder der vorhandenen Wohnfläche.

Im Totalschadenfalle zu einer bestehenden Neuwertversicherung erhält der Versicherungsnehmer zunächst einen Anspruch auf Auszahlung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, sobald der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird.

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