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Wissenswertes zum Thema "Pferdehaftpflicht"

Vergleich Pferdehaftpflicht

Infos Pferdehalterhaftpflicht

Pferdebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen eigenen Vertrag. Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Pferdebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie als Halter in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen. Vergleichen Sie Anbieter zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung bequem online.

Wer braucht eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Jeder, der privat ein Pferd hält. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Die Folgen eines durch Ihr Pferd schuldhaft verursachten Schadens können fatal sein. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Aber auch bei Sachschäden steht Ihnen die Tierhalterhaftpflicht zur Seite. Für Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen und ähnliche Tiere besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz. Für exotische Haustiere wie Schlangen, Leguane, Affen etc. muss eine Einzelvereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss. Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Pferdehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie das neue Pferd der Versicherung melden.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Kostet eine Versicherung für alle Pferde gleich viel?

Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für das erste Pferd zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Pferde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom Beitrag her deutlich günstiger. Es kommt ebenfalls auf die Rasse des Pferdes bzw. auf das Stockmass an.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird).

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